Der 28. Juni 2025. Dieses Datum sollten sich Geschäftsführer und E-Commerce-Manager rot im Kalender markieren. In der Welt der Webentwicklung war das quasi „übermorgen“ – und inzwischen ist es Realität: Seit diesem Stichtag ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland anzuwenden.
Die Realität sieht aktuell jedoch oft anders aus: Schätzungen zufolge sind weit über 90 % der deutschen Webseiten und Online-Shops derzeit nicht barrierefrei. Das bedeutet, dass Millionen von Menschen von der digitalen Teilhabe ausgeschlossen werden – und dass auf viele Unternehmen akuter Handlungsbedarf zukommt.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen verständlich und ohne juristisches Kauderwelsch, was das Gesetz für Ihr Unternehmen bedeutet, wen es konkret betrifft und welche Schritte Sie jetzt einleiten sollten, um rechtliche Risiken zu vermeiden und gleichzeitig neue Kundengruppen zu erschließen.
Was ist das BFSG eigentlich?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist die deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie „European Accessibility Act“ (EAA). Das Ziel des Gesetzgebers ist klar: Digitale Teilhabe soll für alle Menschen möglich sein – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.
Ein weit verbreitetes Missverständnis: Bei Barrierefreiheit geht es nicht nur um blinde Menschen, die Screenreader nutzen. Digitale Barrieren betreffen eine viel breitere Gruppe:
- Menschen mit Sehschwächen (z. B. im Alter), die geringe Kontraste nicht erkennen.
- Menschen mit motorischen Einschränkungen, die keine Maus bedienen können.
- Menschen mit kognitiven Einschränkungen, die komplexe Navigationen nicht verstehen.
- Aber auch situative Einschränkungen: Wer bei grellem Sonnenlicht auf dem Smartphone einen „Jetzt kaufen“-Button mit hellgrauer Schrift nicht lesen kann, stößt auf eine Barriere.
Die Gretchenfrage: Ist mein Unternehmen betroffen?
Das ist die wichtigste Frage für die meisten unserer Kunden. Das Gesetz richtet sich primär an Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) anbieten.
Sie sind mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vom BFSG betroffen, wenn:
- Sie einen Online-Shop betreiben (E-Commerce): Wenn Endkunden auf Ihrer Seite Produkte kaufen, in den Warenkorb legen und bezahlen können, fallen Sie unter das Gesetz. Dies gilt unabhängig vom genutzten System (z. B. Shopware, Shopify oder individuelle Lösungen).
- Sie digitale Dienstleistungen anbieten: Dazu gehören Buchungsplattformen (Termine, Hotels, Tickets), Vergleichsportale oder interaktive Kundenportale.
- Sie im Bereich Banken, Personenbeförderung oder Telekommunikation tätig sind.
Reine B2B-Webseiten, die ausschließlich zur Information dienen und keine direkten Transaktionsmöglichkeiten bieten, sind möglicherweise (noch) nicht direkt betroffen. Doch die Grenzen verschwimmen schnell. Unsere Empfehlung lautet daher: Gehen Sie auf Nummer sicher und prüfen Sie Ihre digitale Präsenz.
Was bedeutet „barrierefrei“ in der Praxis?
Das Gesetz verweist auf technische Standards. Maßgeblich sind in der Regel die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 (oder neuer) auf dem Konformitätslevel AA.
Doch was heißt das konkret für Ihre Website? Hier sind einige Beispiele, die wir im Agenturalltag häufig anpassen:
- Bedienbarkeit per Tastatur: Der gesamte Kaufprozess – von der Produktauswahl bis zum „Kaufen“-Button – muss ausschließlich mit der Tabulatortaste bedienbar sein. Das ist essenziell für Menschen mit motorischen Einschränkungen, die keine Maus nutzen können.
- Alternativtexte für Bilder: Jedes bildliche Element, das Informationen transportiert, benötigt einen Alt-Text. Screenreader lesen diesen Text vor, damit Nutzer verstehen, was auf dem Bild zu sehen ist.
- Ausreichende Kontraste: Hellgraue Schrift auf weißem Hintergrund mag modern aussehen, ist aber für viele Menschen unlesbar. Das BFSG fordert Mindestkontrastverhältnisse für Texte und Bedienelemente.
- Klare Formulare: Fehlermeldungen (z. B. bei einer falsch eingegebenen E-Mail-Adresse) müssen klar verständlich sein und dürfen nicht nur über Farbe (rote Umrandung) kommuniziert werden, sondern auch über Text.
Warum Sie jetzt handeln müssen: Risiken & Chancen
Viele Unternehmen sehen das BFSG als bürokratische Hürde. Es lohnt sich ein differenzierter Blick:
Das Risiko (die Peitsche): Seit dem 28. Juni 2025 können Verstöße gegen das BFSG Konsequenzen haben. Verbraucherschutzverbände und qualifizierte Einrichtungen können gegen nicht konforme Angebote vorgehen. Es drohen Bußgelder durch Marktüberwachungsbehörden sowie potenziell kostspielige wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Die Chance (das Zuckerbrot): Barrierefreiheit ist mehr als nur Compliance.
- Erweiterte Zielgruppe: In Deutschland leben über 10 Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung. Hinzu kommt eine alternde Gesellschaft. Wenn Ihre Seite barrierefrei ist, erschließen Sie sich eine enorme Kaufkraft.
- SEO-Boost: Suchmaschinen profitieren von klaren Strukturen, sauberer Überschriften-Hierarchie (H1–H6) und aussagekräftigen Alt-Texten.
- Bessere Usability für alle: Eine barrierefreie Seite ist meist auch insgesamt benutzerfreundlicher – für jeden Besucher.
Ihr Fahrplan 2026: jetzt sauber umsetzen
Warten ist keine Option. Die Anpassung einer komplexen Website oder eines Online-Shops an die WCAG-Richtlinien ist kein Projekt, das man „nebenbei“ in zwei Wochen erledigt.
Wir empfehlen folgende Vorgehensweise:
- Bestandsaufnahme (Audit): Lassen Sie Ihre Website prüfen. Automatisierte Tools finden nur einen Teil der Probleme. Ein manueller Audit ist entscheidend, um den tatsächlichen Handlungsbedarf zu erkennen.
- Priorisierung: Identifizieren Sie kritische „Blocker“ (z. B. ein Checkout, der per Tastatur nicht funktioniert) und beheben Sie diese zuerst.
- Technische & redaktionelle Umsetzung: Die Anpassungen betreffen sowohl die Technik (Templates, CMS wie Craft CMS oder Shopware) als auch Inhalte (Texte, Bilder, PDFs).
- Erklärung zur Barrierefreiheit: Veröffentlichen Sie eine Erklärung über den Stand der Barrierefreiheit auf Ihrer Website.
Fazit: Jetzt die Weichen stellen
Das BFSG ist in der Anwendung. Nutzen Sie den Moment, um Ihre digitale Präsenz nachhaltig barrierefrei und zukunftssicher aufzustellen – statt dauerhaft mit Risiko und Nachbesserungen zu leben.
Hinweis: Dieser Artikel beleuchtet technische und strategische Aspekte und stellt keine Rechtsberatung dar.
Sind Sie unsicher, ob Ihr Online-Shop oder Ihre Website BFSG-konform ist? Als Digitalagentur unterstützen wir Sie bei der technischen Analyse und der praktischen Umsetzung der Barrierefreiheit.

