Der Onlinehandel bekommt keine Pause. Kaum ist der neue Widerrufsbutton umgesetzt, steht schon das nächste Thema vor der Tür: Gewährleistungs- und Garantielabel.
Ab 2026 müssen Shopbetreiber Verbraucher noch sichtbarer über gesetzliche Gewährleistungsrechte, Garantien und bestimmte Produktinformationen informieren. Und 2027 geht es weiter: digitale Produktpässe, Batterievorgaben, Nachhaltigkeitsangaben und immer strengere Anforderungen an Produktdaten werden für viele Händler relevant.
Kurz gesagt: Nach dem Widerrufsbutton ist vor dem Gewährleistungs- und Garantielabel.
Warum das Thema jetzt relevant wird
Der neue Widerrufsbutton ist nur ein Baustein einer größeren Entwicklung. Der Gesetzgeber will Verbraucherrechte im digitalen Handel einfacher auffindbar und leichter nutzbar machen.
Bisher konnten viele Pflichtinformationen relativ unauffällig in AGB, Widerrufsbelehrung oder Service-Seiten stehen. Künftig reicht das nicht immer aus. Bestimmte Informationen müssen hervorgehoben, standardisiert und teilweise produktbezogen angezeigt werden.
Für Shopbetreiber bedeutet das: Es geht nicht nur um einen neuen Textbaustein. Es geht um konkrete Änderungen an Storefront, Footer, Checkout, Produktdetailseite, Warenkorb, E-Mail-Kommunikation und Datenstruktur.
1. Der Widerrufsbutton: Pflicht ab Juni 2026
Ab dem 19. Juni 2026 müssen B2C-Shops für online abgeschlossene Verträge eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen.
Die Idee dahinter ist einfach: Wer online kaufen kann, soll online genauso einfach widerrufen können.
Der Widerrufsbutton betrifft Fernabsatzverträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche abgeschlossen werden. Dazu gehören klassische Onlineshops, Apps, Kundenportale, Chatbots und andere digitale Oberflächen, über die Verbraucher Verträge schließen können.
Nicht betroffen sind reine B2B-Shops, stationäre Vertragsschlüsse oder individuelle Bestellungen per E-Mail, WhatsApp, Telefon oder Bestellkarte.
Was technisch nötig ist
Der Prozess besteht aus vier Schritten:
- Ein gut sichtbarer Einstieg, zum Beispiel „Vertrag widerrufen“
- Eine Eingabeseite zur Identifikation des Vertrags
- Eine zweite Bestätigung, zum Beispiel „Widerruf bestätigen“
- Eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, typischerweise per E-Mail
Wichtig: Der Button darf nicht irgendwo versteckt sein. Er muss leicht zugänglich sein, ohne Pflicht zum Kundenlogin, sofern Bestellungen auch ohne Login möglich sind.
Für Shopbetreiber heißt das konkret:
- Link oder Button sichtbar im Shop platzieren
- Eingabemaske für Widerruf bereitstellen
- Bestellnummer, Name und Kontaktweg erfassen
- Widerruf technisch protokollieren
- Eingangsbestätigung automatisch versenden
- Widerrufsbelehrung anpassen
- Datenschutzerklärung ergänzen
Gerade die Protokollierung ist wichtig, weil der Unternehmer im Streitfall nachweisen können muss, wann der Widerruf eingegangen ist.
2. Das Gewährleistungslabel: Pflicht ab September 2026
Ab dem 27. September 2026 kommt die nächste Pflicht: Händler müssen Verbraucher über das gesetzliche Gewährleistungsrecht für Waren informieren – und zwar mithilfe einer harmonisierten EU-Mitteilung.
Das betrifft B2C-Verträge über Waren. Also praktisch die meisten klassischen Onlineshops.
Bisher reichte häufig ein Hinweis in den AGB, etwa: „Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.“ Künftig genügt das nicht mehr. Die Information muss hervorgehoben und unter Verwendung des offiziellen Musters erfolgen.
Was das Gewährleistungslabel enthält
Das Label informiert Verbraucher darüber, dass in der EU mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung für Waren bestehen. Außerdem erklärt es vereinfacht, welche Rechte Verbraucher bei Mängeln haben können, zum Beispiel Nachbesserung, Ersatzlieferung, Preisminderung oder Erstattung.
Das Label enthält auch einen QR-Code zu weiterführenden Informationen auf EU-Ebene.
Wichtig ist: Form und Inhalt sollten nicht verändert werden. Es handelt sich nicht um einen frei gestaltbaren Hinweis, sondern um eine harmonisierte Mitteilung.
Wo muss das Gewährleistungslabel im Onlineshop stehen?
Nach strengerer Auslegung reicht es nicht aus, das Gewährleistungslabel nur irgendwo im Footer, in den AGB oder auf einer allgemeinen Serviceseite zu verlinken.
Das Label muss Verbrauchern vor Vertragsschluss gut sichtbar, vollständig und hervorgehoben angezeigt werden. Für Onlineshops sind deshalb vor allem zwei Stellen relevant:
- auf der Produktdetailseite
- im Checkout-Prozess vor Abgabe der Bestellung
Eine reine Footer-Verlinkung oder ein bloßer Hinweis auf der Startseite ist rechtlich riskant, weil Verbraucher die Information dort nicht zwingend vor dem Kauf wahrnehmen.
Sinnvoll ist deshalb eine technische Umsetzung, bei der das Gewährleistungslabel farbig und unverändert entweder global im Checkout oder direkt im Produktbereich eingebunden wird. Für rechtlich möglichst sichere Umsetzungen sollte das Label nicht nur verlinkt, sondern sichtbar dargestellt werden.
3. Das Garantielabel: Nicht immer Pflicht, aber technisch anspruchsvoll
Neben dem allgemeinen Gewährleistungslabel kommt ein weiteres Thema: das Garantielabel für gewerbliche Haltbarkeitsgarantien.
Dieses Label ist nicht pauschal für jedes Produkt Pflicht. Es wird relevant, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Garantielabel wird nötig, wenn:
- der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie gibt
- diese Garantie für die gesamte Ware gilt
- sie kostenlos ist
- sie länger als zwei Jahre läuft
- der Hersteller dem Händler diese Informationen zur Verfügung stellt
Typisches Beispiel: Ein Hersteller wirbt mit „5 Jahre Herstellergarantie“ für ein komplettes Produkt.
Nicht gemeint sind einfache gesetzliche Gewährleistungsrechte. Auch eine Garantie nur für einzelne Teile, etwa nur für den Akku, fällt nicht automatisch in dieselbe Kategorie.
Wann ist das Garantielabel Pflicht?
Das Garantielabel wird nicht bei jeder Garantie benötigt. Es ist nur relevant, wenn eine bestimmte Art von Herstellergarantie vorliegt.
Das Label wird nötig, wenn:
- der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie gibt
- diese Garantie für die gesamte Ware gilt
- sie für Verbraucher kostenlos ist
- sie länger als zwei Jahre läuft
- der Hersteller dem Händler diese Informationen zur Verfügung stellt
Präzise bedeutet das: Erst ab mehr als 24 Monaten wird das EU-Garantielabel relevant. Eine Herstellergarantie mit exakt 24 Monaten bzw. genau zwei Jahren löst nach dieser Logik keine Kennzeichnungspflicht mit dem Garantielabel aus, weil sie keinen zusätzlichen zeitlichen Mehrwert gegenüber der gesetzlichen Mindestgewährleistung bietet.
Typisches Beispiel: „5 Jahre Herstellergarantie“ für das gesamte Produkt kann kennzeichnungspflichtig sein. „2 Jahre Herstellergarantie“ dagegen nicht.
Warum das Garantielabel schwieriger ist als das Gewährleistungslabel
Das Gewährleistungslabel ist eine allgemeine Information. Das Garantielabel ist produktbezogen.
Das bedeutet: Der Shop muss wissen, bei welchen Produkten eine entsprechende Haltbarkeitsgarantie besteht. Diese Information muss dann beim jeweiligen Produkt korrekt angezeigt werden.
Noch aufwendiger: Das Garantielabel muss im Onlinehandel produktbezogen angezeigt und im Warenkorb bzw. unmittelbar vor Abgabe der Bestellung wiederholt werden.
Für Shops mit vielen Artikeln, Varianten oder Herstellerdaten kann das technisch relevant werden.
Was Shopbetreiber dafür brauchen
Damit das Garantielabel sauber funktioniert, braucht der Shop strukturierte Daten.
Sinnvoll sind eigene Produktfelder, zum Beispiel:
- Hat das Produkt eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie?
- Garantiegeber / Hersteller
- Geltungsdauer in Jahren
- Modellkennung
- Gilt die Garantie für die gesamte Ware?
- Ist die Garantie kostenlos?
- Hat der Hersteller die Information bereitgestellt?
- Link zu Garantiebedingungen
- Label aktiv ja/nein
Ohne solche Datenfelder wird das Thema schnell manuell, fehleranfällig und kaum skalierbar.
4. Neue Informationspflichten zu Software-Updates
Ein weiteres Thema betrifft Waren mit digitalen Elementen, digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Smart-TVs
- Smart-Home-Geräte
- Apps
- Software
- E-Books
- Streaming-Dienste
- Cloud-Services
- vernetzte Geräte
- Elektronik mit Firmware
Wenn Hersteller oder Anbieter Informationen zur Mindestdauer von Softwareaktualisierungen bereitstellen, müssen Händler diese Informationen künftig ebenfalls berücksichtigen.
Für Shopbetreiber heißt das: Produktdaten müssen künftig nicht nur Preis, Bild, Beschreibung und Lagerbestand enthalten, sondern teilweise auch Update-Zeiträume und technische Supportinformationen.
Das ist vor allem für Händler relevant, die Elektronik, smarte Geräte, Software oder digitale Produkte verkaufen.
5. Reparierbarkeit und Nachhaltigkeitsangaben werden strenger
Die EU-Regeln zielen nicht nur auf Garantie und Gewährleistung. Sie sollen Verbraucher auch besser vor irreführenden Nachhaltigkeitsaussagen schützen.
Wer mit Begriffen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig“, „recycelbar“ oder „langlebig“ wirbt, muss künftig deutlich sauberer belegen können, was damit gemeint ist.
Allgemeine Aussagen ohne konkrete Grundlage werden riskanter.
Auch Reparierbarkeit, Haltbarkeit und Verfügbarkeit von Ersatzteilen werden wichtiger. Händler sollten deshalb prüfen, welche Produktinformationen sie von Herstellern bekommen und welche Aussagen sie selbst im Shop, in Bannern, Produkttexten oder Ads verwenden.
6. 2027: Der digitale Produktpass kommt näher
2027 wird für bestimmte Produktgruppen der digitale Produktpass relevanter. Besonders konkret ist das Thema bei Batterien.
Der digitale Produktpass soll Produktinformationen maschinenlesbar verfügbar machen. Je nach Produktgruppe kann es dabei um Materialien, Herkunft, Reparierbarkeit, CO₂-Daten, Recyclinginformationen oder technische Eigenschaften gehen.
Für viele Händler wird das nicht sofort jedes Produkt betreffen. Aber die Richtung ist klar: Produktdaten werden regulatorisch wichtiger.
Wer heute schon saubere Produktdatenstrukturen aufbaut, ist später deutlich besser vorbereitet.
Besonders relevant für Händler mit Elektronik, Akkus und Batterien
Ab Februar 2027 greifen wichtige Vorgaben aus der EU-Batterieverordnung, unter anderem zum Batteriepass für bestimmte Batterietypen und zu Anforderungen an Austauschbarkeit und Reparierbarkeit.
Das betrifft nicht nur klassische Batteriehersteller. Auch Händler, Importeure und Marken, die Produkte mit Batterien oder Akkus verkaufen, sollten ihre Lieferkette und Produktdaten prüfen.
Relevant können zum Beispiel sein:
- E-Bikes
- E-Scooter
- Akkugeräte
- Industrieakkus
- Elektronikprodukte
- mobile Geräte
- Smart-Home-Produkte
- Werkzeuge mit Akkus
Für Shopbetreiber wird die Frage wichtiger: Welche technischen und rechtlichen Produktinformationen kommen vom Hersteller, und wie werden sie im Shop ausgespielt?
Was bedeutet das für Shopware, Shopify und individuelle Shops?
Die neuen Pflichten sind keine reinen Textänderungen. Sie betreffen die technische Shopstruktur.
Für Shopware, Shopify, WooCommerce oder individuelle Systeme stellen sich ähnliche Fragen:
- Wo wird der Widerrufsbutton sichtbar eingebunden?
- Wie wird der Widerrufsprozess technisch protokolliert?
- Wie wird die Eingangsbestätigung automatisiert?
- Wo wird das Gewährleistungslabel dargestellt?
- Wie wird das offizielle Muster korrekt eingebunden?
- Welche Produkte brauchen ein Garantielabel?
- Wie wird das Garantielabel produktbezogen gepflegt?
- Wird das Garantielabel auch im Warenkorb wiederholt?
- Welche Produktdatenfelder fehlen?
- Müssen Templates, Checkout und E-Mails angepasst werden?
- Sind Consent, Tracking und Datenschutzerklärung betroffen?
Gerade bei Shops mit individuellen Themes oder stark angepasstem Checkout sollte früh geprüft werden, ob Standard-Plugins reichen oder eine saubere individuelle Umsetzung nötig ist.
Warum Produktdaten jetzt zum Compliance-Thema werden
Viele Shops behandeln Produktdaten noch als reines Marketingthema: Titel, Beschreibung, Bild, Preis, fertig.
Das reicht immer weniger.
Künftig müssen Produktdaten auch rechtliche Informationen tragen:
- Gewährleistungsinformationen
- Garantieinformationen
- Update-Zeiträume
- Reparierbarkeit
- Herstellerinformationen
- Nachhaltigkeitsnachweise
- Batteriedaten
- digitale Produktpässe
- technische Pflichtangaben
- Rücknahme- und Entsorgungsinformationen
Damit wird das Produktdatenmodell selbst zum Compliance-Faktor.
Wer keine sauberen Datenfelder hat, muss später mit Workarounds arbeiten. Und Workarounds sind im E-Commerce fast immer teuer, fehleranfällig und schlecht wartbar.
Was Shopbetreiber jetzt konkret tun sollten
1. Widerrufsbutton prüfen
Der Widerrufsbutton muss technisch funktionieren, sichtbar erreichbar sein und eine automatische Eingangsbestätigung auslösen. Außerdem sollten Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung angepasst werden.
2. Gewährleistungslabel vorbereiten
Das offizielle Muster sollte als eigene Seite oder klar sichtbarer Bereich im Shop eingeplant werden. Wichtig sind korrekte Darstellung, zentrale Auffindbarkeit und keine freie Umgestaltung.
3. Garantien im Sortiment erfassen
Händler sollten prüfen, welche Produkte mit Herstellergarantien beworben werden und welche davon unter das neue Garantielabel fallen könnten.
4. Produktdatenfelder erweitern
Für Garantiedauer, Hersteller, Modellkennung, Garantiebedingungen, Update-Zeiträume und digitale Produktinformationen sollten saubere Felder im System angelegt werden.
5. Warenkorb und Checkout prüfen
Wenn produktbezogene Garantielabel nötig sind, muss der Shop diese Informationen nicht nur auf der Produktdetailseite, sondern auch im Bestellprozess korrekt berücksichtigen.
6. Rechtstexte aktualisieren
AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, Garantietexte und Service-Seiten sollten geprüft und angepasst werden.
7. Nachhaltigkeitsclaims prüfen
Alle Aussagen zu Nachhaltigkeit, Klima, Recycling, Reparierbarkeit und Langlebigkeit sollten fachlich belegbar sein. Allgemeine Werbeaussagen ohne Nachweis werden riskanter.
8. 2027-Datenstrategie starten
Wer Elektronik, Batterien, Akkuprodukte, smarte Geräte oder technisch regulierte Produkte verkauft, sollte jetzt prüfen, welche Daten künftig vom Hersteller benötigt werden.
Warum Händler nicht bis kurz vor Frist warten sollten
Beim Widerrufsbutton ging es vor allem um Funktion und Prozess. Beim Gewährleistungs- und Garantielabel geht es stärker um Darstellung, Produktdaten und rechtliche Abgrenzung.
Besonders das Garantielabel kann aufwendig werden, weil es nicht pauschal für den ganzen Shop gilt, sondern abhängig vom jeweiligen Produkt und den Herstellerinformationen ist.
Wer erst kurz vor Stichtag prüft, muss unter Zeitdruck entscheiden:
- Welche Produkte sind betroffen?
- Welche Garantien sind echte Haltbarkeitsgarantien?
- Welche Daten fehlen?
- Wo wird das Label angezeigt?
- Was passiert im Warenkorb?
- Wie wird das Ganze gepflegt?
Besser ist ein strukturierter Audit einige Monate vorher.
Fazit
Der Widerrufsbutton ist nicht das Ende der neuen Händlerpflichten. Er ist eher der Auftakt.
Ab September 2026 folgen Gewährleistungs- und Garantielabel. Danach rücken Update-Informationen, Reparierbarkeit, Nachhaltigkeitsclaims und digitale Produktpässe immer stärker in den Fokus.
Für Shopbetreiber bedeutet das: Rechtliche Pflichten wandern tiefer in die Technik. Es reicht nicht mehr, nur AGB und Rechtstexte zu aktualisieren. Moderne Shops brauchen saubere Datenmodelle, flexible Templates, automatisierte Prozesse und klare Produktinformationen.
Wer seinen Shop jetzt sauber vorbereitet, reduziert Abmahnrisiken, vermeidet hektische Umbauten und schafft gleichzeitig bessere Produktdaten für Kunden, Suchmaschinen, Marktplätze und KI-Systeme.
KOMMA-D unterstützt Shopbetreiber dabei, diese Anforderungen technisch sauber umzusetzen: vom Widerrufsbutton über Gewährleistungs- und Garantielabel bis zur strukturierten Produktdatenstrategie für 2027.
